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bitfarm Informationssysteme GmbH - Haftungsausschluss

„Herausgeber” meint jede Person, die dieses Programm bzw. Programmteil an andere Personen weitergibt. „Verwender” meint jede Person, die dieses Programm bzw. Programmteil verwendet.

1.) Für die Haftung des Herausgebers – gleich aus welchem Rechtsgrund – gelten folgende Regelungen: Der Herausgeber haftet unbeschränkt bei eigenem Vorsatz und eigener grober Fahrlässigkeit. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung im unternehmerischen Verkehr jedoch auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens begrenzt. Im Übrigen haftet der Herausgeber nicht. Die Verjährungsfrist für Ansprüche auf Schadenersatz gegen den Herausgeber beträgt ein Jahr, gerechnet ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich herbeigeführt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -begrenzungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

2.) Ist die Haftung des Herausgebers ausgeschlossen oder eingeschränkt, so gilt das Gleiche auch für die Haftung seiner Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.